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first-tec
Fotografie * Internet * Design
Öffnungszeiten: (bitte immer vorher einen Termin vereinbaren)
Inh. Dr. Martin Kaiser Montag – Freitag      11:00 bis 16:00 Uhr    
Wigbold-von-Holte-Str. 10  –
Eingang und Parkplatz: Friedrichstrasse 88
und zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung    
59494 Soest Samstag, Sonntag und Feiertage 
nur nach vorheriger Terminvereinbarung
   
Telefon:  02921 – 31 90 310      
Mobil:  0179 – 70 67 072      
E-Mail:    info@first-tec.de      
   
Ust-Identnummer DE 21 28 03 441   Finanzamt Soest
Mitglied der IHK für das südöstliche Westfalen – Ident-Nr.: 00070297
   


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Ohne seine ausdrückliche Einwilligung dürfen diese weder privat noch gewerblich genutzt,
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Jede Zuwiderhandlung wird geahndet und als Verstoß gegen das Urheberrechtgesetz
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht:
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4. Datenschutz- ausführliche Datenschutzbestimmungen siehe unter der separaten Seite „Datenschutz“ 

5. Rechtswirksamkeit:
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

 

Unsere AGB’s für Web-Hosting, Web-Design und Fotografie:   Stand:    01.05.2018

1. Geltungsbereich
1.1 first-tec erbringt alle Lieferungen und Leistungen für den Internetmarkt, e-commerce, WEB-Hosting, Web-Design ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB’s des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlich erbringen.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.

1.4 Die unterschiedlichen Top-Level-Domain (“Endkürzel”) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und die Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vertragsbedingungen. Soweit .de Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC Registrierungsbedingungen, die DENIC Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC Direktpreisliste,die Richtlinien und Vertragsbedingungen sind jeweils bei den Organisationen einzusehen.

1.5 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren Veröffentlichung auf http://www.first-tec.de wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht.

2. Leistungspflichten
2.1 first-tec gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von first-tec liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist. first-tec kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherten Daten dies erfordern.

2.2 Für jede Internet Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von first-tec genutzt werden. Dieser kann vom Kunden jederzeit gegen Aufpreis erhöht werden.

2.3 Soweit nicht anders vereinbart ist, gelten die angegebenen Datentransfervolumen im WEB-Paket pro Monat. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumen entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte. Jedes weiter MB Datentransfervolumen wird separat monatlich zu den jeweils gültigen Preisen abgerechnet.

2.4 Der Kunde wählt bei der Bestellung einen korrekten Tarif aus. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.

3. Domainregistrierungen, Freistellung, Domainstreitigkeiten
3.1 Bei der Verschaffung und / oder Pflege von Domains wird first-tec im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. first-tec hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. first-tec übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und / oder zugeteilten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben

3.2 Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung Internet-Domains durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruht, wird first-tec, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweiligen Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen vom Kunden freigestellt.

4. Lizenzvereinbarungen
4.1 Der Kunde erhält von first-tec für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von first-tec für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff “Programm” umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den dazugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

4.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine “Nutzung” des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

4.3 Die von first-tec erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zuhause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.

4.4 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von first-tec nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

4.5 Soweit dem Kunden von first-tec ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an first-tec zurück zugeben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber first-tec bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

4.6 Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 4.1 bis 4.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde first-tec.de eine Vertragsstrafe in Höhe von EURO 2.500,00. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf Verstoß gegen die vorgenannten Ziffern durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden entstehen, wird first-tec, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweiligen Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen vom Kunden freigestellt.

5. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
5.1 first-tec ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.

5.2 Der Vertrag kommt erst nach Auftragsbestätigung / Rechnungsstellung durch first-tec oder mit erster Erfüllungshandlung zustande. Die Domainregistrierung erfolgt mit Absenden des Kundenantrags und verpflichtet den Kunden zur Abnahme der Domain. Dieser Vorgang ist nicht änderbar.

5.3 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Vertragsende gekündigt werden.
Sofern im Tarif besondere Kündigungsklauseln vorhanden sind, gelten diese als vereinbart.
Top-Level-Domainnamen werden als kostenpflichtige Option gebucht. Domainnamen werden beim jeweiligen Registrar für mindestens 1 Jahr im voraus registriert und bezahlt.
Die Gebühren für WEB-Hosting (Domain incl. Serverplatz) werden daher jährlich erhoben und können nicht zurückerstattet werden.

5.4 Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens 30 Tage nach Wirksamkeit der Kündigung in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat, ist first-tec berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

5.5 Werden von Dritten gegenüber first-tec Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung gemäß Ziffer 9 geltend gemacht, ist first-tec berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrators zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.

5.6 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für first-tec insbesondere dann vor,
– wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät oder
– schuldhaft gegen eine der in den Ziffern 4, 9, 10.1, 10.4 bzw. 10.8 geregelten Pflichten verstößt,
– trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist die Inhalte seiner Internet Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 10.5 geregelten Anforderungen genügen oder
– schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.

5.7 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt. Eine Kündigung per E-Mail erfüllt diese Voraussetzung nicht.

5.8 Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.

5.9 Für den Fall, dass first-tec nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist first-tec berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.

5.9.1 Sollte der Kunde den Vertrag vor Abschluß der RegPhase (Registrierung) kündigen, so hat der Kunde die Registrierungskosten gemäß der gültigen Preisliste für ein Jahr zu erstatten.

6. Preise und Zahlung
6.1 first-tec ist berechtigt, die Preise zu ändern. Die Änderung wird sechs Wochen nach Zugang der entsprechenden Ãnderungsmitteilung beim Kunden wirksam. Die Preise sind Festpreise.
Soweit nicht die Hauptleistungspflicht  d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt first-tec die Entgelte durch die jeweils aktuellen Tarife nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet firsttec Zinsen in Höhe von fünf Prozent jährlich und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren.
Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

Sollte first-tec den Account sperren, wird ein Sperrentgeld in Höhe von 25,00 EURO pro Sperre und pro Entsperrung fällig.

6.2 Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen.
Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Die Rechnungsstellung erfolgt z. Zt. noch auf Papier und auf dem Postweg.
Bei Rücklastschriften berechnet first-tec eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 16,00 EURO pro Lastschrift
zzgl. der für first-tec angefallenen Bankgebühren.

Ist in den jeweils gültigen Tarifen hierfür ein höherer Betrag genannt, berechnet first-tec diesen Betrag.

6.3 Der Kunde ermächtigt first-tec, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen.

6.4 first-tec ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Tarife vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

6.5 Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.

7. Haftung
7.1 Für Schäden haftet first-tec nur dann, wenn first-tec oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von first-tec oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von first-tec auf den Schaden beschränkt, der für first-tec den bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

7.2 Die Haftung von first-tec wegen schriftlich zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

7.3 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.

7.4 In jedem Fall ist die Haftung von first-tec beschränkt auf den Betrag von einer Jahresrechnung, die first-tec dem Kunden gestellt hat.

8. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen (siehe §6 TDG). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt first-tec von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.

8.2 Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse die Inhalte seines Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. 
Ferner darf kein Chat betrieben werden. 
Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde first-tec unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von:
EURO 50.000,00 ( in Worten: fünfzigtausend Euro).

8.3 first-tec ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 8.2 oder 9.5 unzulässig sind, ist first-tec berechtigt, die Präsenzen zu sperren. first-tec wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.

8.4 first-tec wird keine Werbung und Werbeinhalte in Form von Bannerwerbung, auf vom Kunden geschaltete Präsenzen einblenden. first-tec wird bei Accounteröffnung eine index.html Datei ablegen, die Werbung enthält mit dem Hinweis:

[Hier entsteht eine neue Internetpräsenz hosted by first-tec Diese kann vom Kunden jederzeit geändert oder gelöscht werden.

9. Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, first-tec jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von first-tec binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.

Dieses betrifft insbesondere:

  • Name und postalische Anschrift des Kunden
  • Name, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain (Tech C);

Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain (Admin C),

sowie falls der Kunde eigene Name-Server stellt:

Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.

9.2 Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. first-tec behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

9.3 Der Kunde verpflichtet sich, von first-tec zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von first-tec nutzen, haftet der Kunde gegenüber first-tec auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es dem Kunden obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von first-tec abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.

Für die Daten auf seiner Internetpräsenz ist der Kunde allein verantwortlich und somit auch für eine Datensicherung.
Dies gilt besonders, wenn der Kunde Datenbanken etc. eingerichtet hat.

Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von first-tec oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt.

Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von first-tec erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.

9.4 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“).

9.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird.

first-tec ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen.
first-tec wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.

9.6 Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird first-tec im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus den jeweils gültigen Tarifen ergibt, zur Verfügung stellen.

9.7 Der Kunde kann gegenüber first-tec schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat dennoch möglich und kann selbständig beantragt werden.

9.8 Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei first-tec abgelegten Präsenzen keine Chats zu betreiben sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für Chats bietet first-tec hierfür geeignete Serveranlagen laut den jeweils gültigen Tarifen an.

10. Datenschutz – ausführliche Datenschutzbestimmungen siehe unter der separaten Seite „Datenschutz“ – hier klicken

10.1 first-tec weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. first-tec weist des weiteren darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden, einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten Whois-Datenbanken.

10.2 first-tec weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Dies gilt nicht wenn und soweit first-tec Leistungen anbietet, für die Besondere Geschäftsbedingungen existieren. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Sitz von First-tec (Soest). first-tec ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von first-tec auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

11.2 Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und / oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.